Rechtliches
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Arbeitsbühnen, Staplern, Teleskopladern, Materialliften und sonstigem Zubehör (nachfolgend „Mietgegenstand“) sowie für damit verbundene Leistungen wie Transport, Einweisung und Schulung zwischen Dupret Höhentechnik, Inhaber Edson Salifo Spencer Cassama Dupret Miranda, Filandastraße 4A, 12169 Berlin (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
- Das Angebot richtet sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit Verbraucher (§ 13 BGB) Verträge schließen, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vorrangig; abweichende Regelungen sind in diesen AGB gekennzeichnet.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung von Maschinen und Preisen auf der Website sowie Ergebnisse des Online-Konfigurators sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
- Durch die Anfrage gibt der Mieter eine unverbindliche Aufforderung ab. Der Mietvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) des Vermieters oder durch Übergabe des Mietgegenstands zustande.
- Der Vermieter ist berechtigt, einen gleichwertigen oder höherwertigen Mietgegenstand zu stellen, sofern dieser für den vereinbarten Einsatzzweck geeignet ist.
§ 3 Mietzeit
- Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter bzw. mit der Anlieferung am Einsatzort und endet mit der Rückgabe im Lager des Vermieters bzw. mit der Abholbereitschaft am Einsatzort, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
- Ein Miettag umfasst eine Einsatzzeit von bis zu 8 Betriebsstunden. Mehrstunden werden je angefangene Stunde mit 1/8 des vereinbarten Tagessatzes berechnet. Maßgeblich ist der Betriebsstundenzähler.
- Wochenendmiete (Freitag ab 12:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr) wird mit 1,5 Miettagen berechnet.
- Verlängerungen der Mietzeit sind rechtzeitig vor Ablauf anzuzeigen und bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
- Die Abholung ist vom Mieter mindestens 24 Stunden im Voraus anzumelden (Freimeldung). Bis zur Freimeldung läuft die Mietzeit weiter.
§ 4 Mietpreis, Nebenkosten und Mengenrabatt
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen.
- Transport, Einweisung über das übliche Maß hinaus, Schulungen, Betriebsstoffe, Reinigung und Haftungsbegrenzung werden gesondert berechnet, soweit nicht anders vereinbart.
- Der Tagessatz reduziert sich nach Mietdauer: ab 2 Tagen um 10 %, ab 5 Tagen um 20 %, ab 10 Tagen um 30 %, ab 20 Tagen um 40 %.
- Der Mietgegenstand wird vollgetankt bzw. vollgeladen übergeben und ist ebenso zurückzugeben. Fehlender Kraftstoff wird zzgl. einer Servicepauschale berechnet. Stark verschmutzte Geräte werden kostenpflichtig gereinigt.
§ 5 Zahlung, Kartenzahlung und Kaution
- Der Mietpreis ist grundsätzlich vor bzw. bei Übergabe fällig. Bevorzugte Zahlungsart ist die Kartenzahlung (Kredit- und Debitkarte, girocard, Apple Pay, Google Pay) online, per Zahlungslink oder am mobilen Kartenterminal.
- Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Die Kaution wird in der Regel als Vorautorisierung auf der Zahlungskarte des Mieters reserviert und nach ordnungsgemäßer Rückgabe freigegeben. Der Vermieter ist berechtigt, berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis mit der Kaution zu verrechnen.
- Bei Mietzeiten über 14 Tage kann der Vermieter Abschlagszahlungen im Wochenrhythmus verlangen.
- Unternehmer können nach Bonitätsprüfung auf Rechnung zahlen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
- Rückbelastungen (Chargebacks) aufgrund vom Mieter zu vertretender Umstände werden zzgl. der anfallenden Bankgebühren weiterberechnet.
§ 6 Übergabe, Transport und Einweisung
- Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in betriebsbereitem, UVV-geprüftem Zustand mit Bedienungsanleitung. Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll inkl. Fotodokumentation erstellt.
- Der Mieter hat für eine geeignete, befahrbare und tragfähige Zufahrt sowie Abstellfläche am Einsatzort zu sorgen. Mehrkosten durch Wartezeiten (über 15 Minuten) oder unzugängliche Standorte werden nach Aufwand berechnet.
- Die Anlieferung erfolgt aus dem Lager des Vermieters im Bereich Berlin-Steglitz. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin bestätigt wurden.
- Bei Übergabe erfolgt eine kostenlose maschinenspezifische Einweisung. Diese ersetzt nicht die gesetzlich erforderliche Ausbildung bzw. Beauftragung des Bedienpersonals.
§ 7 Pflichten des Mieters
- Der Mieter darf den Mietgegenstand nur durch geeignete, mindestens 18 Jahre alte, unterwiesene und schriftlich beauftragte Personen bedienen lassen (insbesondere DGUV Grundsatz 966 für Hubarbeitsbühnen, DGUV Grundsatz 308-001 für Flurförderzeuge).
- Der Mieter hat die Bedienungsanleitung, die Unfallverhütungsvorschriften, die Tragfähigkeits- und Windgrenzwerte sowie die Straßenverkehrsvorschriften einzuhalten.
- Der Mieter hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, vor Diebstahl zu sichern (Schlüssel abziehen, Gerät abschließen) und die tägliche Sichtprüfung durchzuführen.
- Eine Untervermietung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Einsatzortes ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
- Der Mieter ist verpflichtet, erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen, Straßensperrungen) auf eigene Kosten einzuholen.
- Schäden, Störungen und Unfälle sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Bei Diebstahl oder Unfällen mit Personen- oder Fremdschaden ist zusätzlich die Polizei zu verständigen.
§ 8 Mängel und Störungen
- Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe zu rügen, später auftretende Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
- Der Vermieter beseitigt rechtzeitig gerügte Mängel, die bereits bei Übergabe vorlagen, auf eigene Kosten durch Reparatur oder Austausch. Für die Dauer eines vom Vermieter zu vertretenden Ausfalls entfällt die Mietzahlungspflicht.
- Reparaturen durch den Mieter oder Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
§ 9 Haftung des Mieters und Haftungsbegrenzung
- Der Mieter haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für Beschädigung, Verlust und Diebstahl des Mietgegenstands sowie für Schäden, die durch dessen Betrieb Dritten entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.
- Gegen Zahlung eines Entgelts von 12 % der Nettomiete kann der Mieter eine Haftungsbegrenzung vereinbaren. Seine Haftung für Maschinenschäden beschränkt sich dann auf eine Selbstbeteiligung von 1.000 € je Schadensfall (bei Maschinen über 20 m Arbeitshöhe 2.500 €).
- Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Bedienung durch nicht befugte Personen, Überschreitung von Last- oder Windgrenzen, Schäden durch unsachgemäße Verladung durch den Mieter, Diebstahl bei nicht ordnungsgemäßer Sicherung sowie bei Reifen- und Glasschäden.
- Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden an Dritten ist vom Mieter selbst vorzuhalten.
§ 10 Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Rückgabe
- Der Mieter hat den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem, gereinigtem und betankten bzw. geladenen Zustand zurückzugeben.
- Bei Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll erstellt. Versteckte Schäden, die bei Rückgabe nicht erkennbar waren, kann der Vermieter innerhalb von 3 Werktagen geltend machen.
§ 12 Stornierung
- Storniert der Mieter bis 72 Stunden vor Mietbeginn, fallen keine Kosten an. Bei Stornierung zwischen 72 und 24 Stunden werden 25 %, bei späterer Stornierung 50 % des vereinbarten Mietpreises für die ersten 5 Miettage berechnet. Bereits angefallene Transportkosten werden vollständig berechnet.
- Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 13 Kündigung
- Bei unbefristeten Verträgen kann der Mieter mit einer Frist von einem Werktag kündigen.
- Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter mit einer Zahlung in Verzug ist, den Mietgegenstand vertragswidrig gebraucht oder Dritten überlässt, oder wenn sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abzuholen.
§ 14 Schulungen
- Für Schulungen gelten die jeweils ausgeschriebenen Inhalte und Preise. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor Schulungsbeginn möglich; danach werden 50 %, bei Nichterscheinen 100 % der Gebühr berechnet. Ersatzteilnehmer können ohne Aufpreis benannt werden.
- Der Vermieter kann Schulungen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund absagen; bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.
§ 15 Vermittlung von Partnergeräten
Vermittelt der Vermieter Mietgegenstände aus dem Bestand von Partnerunternehmen, gelten diese AGB entsprechend, sofern der Vertrag mit dem Vermieter geschlossen wird. Kommt der Vertrag direkt mit dem Partner zustande, wird der Mieter hierauf vorab hingewiesen.
§ 16 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.